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Schutz von Sozialversicherungsleistungen vor Identitätsdiebstahl

Dieses neue Gesetz schützt Sozialversicherungsleistungen von Personen, die Opfer von Identitätsdiebstahl wurden und in deren Namen betrügerische Kredite aufgenommen wurden. Es verhindert, dass die Small Business Administration (SBA) diese Leistungen zur Rückzahlung solcher Schulden pfändet. Das Gesetz verpflichtet die SBA auch, Informationen zur Meldung von Identitätsdiebstahl bereitzustellen.
Wichtige Punkte
Verbot der Pfändung von Sozialversicherungsleistungen durch die SBA bei betrügerischen Krediten aufgrund von Identitätsdiebstahl.
Der Schutz gilt für Personen, die Identitätsdiebstahl bei der SBA gemeldet haben.
Die SBA muss Bürger über die Meldung von Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit Krediten informieren.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_886
Sponsor: Rep. Rulli, Michael A. [R-OH-6]
Startdatum: 2025-01-31