Verbot von .50 Kaliber Gewehren und neue Waffengesetze
Dieses neue Gesetz verbietet den Import, Verkauf, die Herstellung, Übertragung und den Besitz von .50 Kaliber Gewehren, mit Ausnahmen für den staatlichen Gebrauch und bereits legal besessene Waffen. Besitzer bestehender .50 Kaliber Gewehre müssen diese registrieren. Das Gesetz erschwert es Waffenhändlern auch, Waffen an Personen zu verkaufen, die mit Drogenhandel in Verbindung stehen, und erweitert die Meldepflichten für Mehrfachwaffenverkäufe auf Gewehre.
Wichtige Punkte
Verbot des Imports, Verkaufs, der Herstellung, Übertragung und des Besitzes von .50 Kaliber Gewehren für die meisten Bürger.
Bürger, die .50 Kaliber Gewehre vor Inkrafttreten des Gesetzes legal besitzen, müssen diese innerhalb von 12 Monaten ohne zusätzliche Gebühren registrieren.
Das Gesetz erschwert den Verkauf von Waffen an Personen, die mit internationalem Drogenhandel in Verbindung stehen, indem diese in die Liste der verbotenen Personen aufgenommen werden.
Die Meldepflicht für Mehrfachwaffenverkäufe umfasst nun auch Gewehre, nicht nur Pistolen und Revolver.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_923
Sponsor: Rep. Castro, Joaquin [D-TX-20]
Startdatum: 2025-02-04