Verbesserte Bahnsicherheit: Neue Regeln für Gefahrguttransporte
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit des Schienenverkehrs, insbesondere bei der Beförderung gefährlicher Güter, erheblich zu verbessern. Es führt neue Anforderungen für die Inspektion von Eisenbahnwagen, die Fehlererkennung und die Mindestbesatzungsstärke ein. Diese Änderungen sollen das Unfallrisiko verringern und die Notfallvorsorge verbessern, was sich direkt auf die Sicherheit der Gemeinden in der Nähe von Bahnstrecken auswirkt.
Wichtige Punkte
Erhöhte Sicherheit: Neue Regeln für Züge, die gefährliche Materialien transportieren, einschließlich Anforderungen an Zuglänge, Gewicht, Geschwindigkeit und Gleisinstandhaltung.
Gründlichere Inspektionen: Obligatorische, häufigere und detailliertere Inspektionen von Eisenbahnwagen und Lokomotiven, insbesondere solchen, die gefährliche Güter befördern.
Fehlererkennung: Anforderung zur Installation und Wartung spezieller Sensoren entlang der Gleise, um Zugfehler wie überhitzte Lager zu erkennen.
Erhöhte Besatzungsstärke: Einführung einer Zweimannbesatzung (Lokführer und Schaffner) für die meisten Güterzüge zur Erhöhung der Sicherheit.
Höhere Strafen: Deutlich erhöhte Geldstrafen für Verstöße gegen die Bahnsicherheitsvorschriften, um die Nichteinhaltung abzuschrecken.
Sicherere Kesselwagen: Beschleunigte Ausmusterung älterer, weniger sicherer Kesselwagen für den Transport brennbarer Flüssigkeiten.
Schulung für Ersthelfer: Erhöhte Finanzierung für die Schulung lokaler Notfallteams, um besser auf Gefahrgutunfälle vorbereitet zu sein.
Infrastrukturinvestitionen: Zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Bahninfrastruktur, einschließlich der Entwicklung von Fehlererkennungssystemen.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_928
Sponsor: Rep. Deluzio, Christopher R. [D-PA-17]
Startdatum: 2025-02-04