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Drohnen-Einschränkungen: Schutz der Bürgerprivatsphäre vor Bundesüberwachung.

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Einsatz von Drohnen durch Bundesbehörden zur Überwachung von Bürgern und deren Privateigentum einzuschränken. Dies bedeutet einen größeren Schutz der Privatsphäre im Alltag, es sei denn, die Behörden erhalten eine Zustimmung, einen Gerichtsbeschluss oder im Falle von Terrorismusbedrohungen.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen Drohnen nicht absichtlich zur Überwachung von Bürgern oder deren Privateigentum ohne Zustimmung einsetzen.
Drohnen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Bürger zur Aufzeichnung verwendet werden, wenn die Aufzeichnung öffentlich verbreitet werden soll.
Ausnahmen vom Verbot umfassen Terrorismusbedrohungen (mit Genehmigung des Heimatschutzministers) oder das Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_96
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2025-01-03