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Verbot von Gewerkschaften für Bundesbedienstete: Kollektivverhandlungen untersagt

Das Gesetz zur Freiheit der Bundesarbeitskräfte zielt darauf ab, Bundesbediensteten die Organisation, den Beitritt oder die Teilnahme an Gewerkschaften zu Tarifverhandlungszwecken zu untersagen. Dies bedeutet, dass bestehende Tarifverträge beendet und damit verbundene Streitverfahren eingestellt werden. Im Wesentlichen verlieren Bundesbedienstete die Möglichkeit, ihre Arbeitsbedingungen kollektiv zu verhandeln.
Wichtige Punkte
Bundesbediensteten ist es untersagt, Gewerkschaften zu gründen, beizutreten oder daran teilzunehmen, um Tarifverhandlungen zu führen.
Bundesbehörden dürfen Gewerkschaften nicht anerkennen oder Tarifverhandlungen mit ihnen führen.
Alle bestehenden Tarifverträge werden beendet.
Alle anhängigen Schieds- oder Beschwerdeverfahren, die auf diesen Vereinbarungen basieren, werden eingestellt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1006
Sponsor: Sen. Blackburn, Marsha [R-TN]
Startdatum: 2025-03-12