arrow_back Bürgeraudit
Teilen share

Verbot von Gewerkschaften für Bundesbedienstete: Kollektivverhandlungen untersagt

Das Gesetz zur Freiheit der Bundesarbeitskräfte zielt darauf ab, Bundesbediensteten die Organisation, den Beitritt oder die Teilnahme an Gewerkschaften zu Tarifverhandlungszwecken zu untersagen. Dies bedeutet, dass bestehende Tarifverträge beendet und damit verbundene Streitverfahren eingestellt werden. Im Wesentlichen verlieren Bundesbedienstete die Möglichkeit, ihre Arbeitsbedingungen kollektiv zu verhandeln.
Wichtige Punkte
Bundesbediensteten ist es untersagt, Gewerkschaften zu gründen, beizutreten oder daran teilzunehmen, um Tarifverhandlungen zu führen.
Bundesbehörden dürfen Gewerkschaften nicht anerkennen oder Tarifverhandlungen mit ihnen führen.
Alle bestehenden Tarifverträge werden beendet.
Alle anhängigen Schieds- oder Beschwerdeverfahren, die auf diesen Vereinbarungen basieren, werden eingestellt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
Status: Eingebracht
Bürgerwille
Stimmen werden geprüft…
Ich unterstütze
Ich lehne ab
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1006
Sponsor: Sen. Blackburn, Marsha [R-TN]
Startdatum: 2025-03-12