Vorschrift für Präsenzarbeit und Büronutzung bei Bundesbediensteten
Neue Vorschriften verlangen, dass die meisten Bundesbediensteten persönlich arbeiten und Bundesbehörden ihre Büroräume effizienter nutzen. Dies soll die Verschwendung öffentlicher Gelder für ungenutzte Immobilien reduzieren und die Gebäudesicherheit verbessern. Bürger könnten einen besseren Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und eine effizientere Verwaltung des Staatsvermögens erfahren.
Wichtige Punkte
Mindestens 80% der Bundesbediensteten müssen von Montag bis Freitag im Büro arbeiten.
Bundesbehörden müssen mindestens 60% ihrer nutzbaren Bürofläche belegen.
Nichteinhaltung kann zum Verkauf oder zur Beendigung von Mietverträgen für ungenutzte Immobilien führen, um Steuergelder zu sparen.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit von Bundesgebäuden zu verbessern, in denen aufgrund geringer Auslastung Gesundheitsrisiken festgestellt wurden.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_102
Sponsor: Sen. Kennedy, John [R-LA]
Startdatum: 2025-01-15