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Verlängerung der Fristen für den Bau von Wasserkraftprojekten

Neue Vorschriften ermöglichen eine Verlängerung der Frist für den Baubeginn bestimmter Wasserkraftprojekte. Dies bedeutet, dass Unternehmen mehr Zeit für die Realisierung von Investitionen haben, was die Stabilität der Energieversorgung und die Entwicklung der Energieinfrastruktur in Zukunft beeinflussen kann.
Wichtige Punkte
Wasserkraftunternehmen, die vor dem 13. März 2020 Lizenzen erhalten haben, können eine Verlängerung von bis zu 6 zusätzlichen Jahren für den Baubeginn beantragen.
Abgelaufene Lizenzen können wieder in Kraft gesetzt werden, wenn sie nach dem 31. Dezember 2023 und vor Inkrafttreten dieses Gesetzes abgelaufen sind.
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Status: Vom Senat verabschiedet
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1020
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2025-03-13