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Mehr Transparenz in Bundesgerichten: Medienberichterstattung über Verhandlungen erlaubt

Dieses Gesetz gibt Bundesrichtern, einschließlich des Obersten Gerichtshofs, die Befugnis, die Übertragung und Aufzeichnung von Gerichtsverfahren zu gestatten. Es führt Schutzmaßnahmen in Bezirksgerichten ein: Zeugen, die keine Parteien sind, können verlangen, dass ihr Bild und ihre Stimme unkenntlich gemacht werden, und Geschworene dürfen nicht gezeigt werden. Die Entscheidung des Richters darf die Rechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren nicht verletzen.
Wichtige Punkte
Bundesrichter können Medienberichterstattung zulassen, es sei denn, sie verletzt die Rechte einer Partei auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.
In Bezirksgerichten haben Zeugen (die keine Parteien sind) das Recht, die Unkenntlichmachung ihres Gesichts und ihrer Stimme zu verlangen.
Die Übertragung von Geschworenen oder des Auswahlprozesses der Jury ist untersagt.
Die Befugnis der Bezirksgerichte endet nach 3 Jahren und ist an die vorherige Verabschiedung obligatorischer Richtlinien zum Schutz gefährdeter Zeugen gebunden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1133
Sponsor: Sen. Grassley, Chuck [R-IA]
Startdatum: 2025-03-26