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Gefängnisse dürfen Handys stören: Illegale Kommunikation beenden.

Ein neues Gesetz erlaubt Bundes- und Landesgefängnissen, Handy-Störsender einzusetzen. Dies soll die illegale Kommunikation von Insassen mit der Außenwelt und die Nutzung verbotener Telefone verhindern. Bürger könnten eine erhöhte Sicherheit erfahren, da dies Kriminellen die Koordination von Aktivitäten hinter Gittern erschwert.
Wichtige Punkte
Gefängnisse dürfen nun legal Handy-Störsender verwenden.
Die Störung muss auf die Wohnbereiche der Justizvollzugsanstalten beschränkt sein, um externe Signale nicht zu beeinträchtigen.
Die Kosten für Störsender in Landesgefängnissen tragen die jeweiligen Bundesstaaten.
Justizvollzugsanstalten müssen sich vor der Implementierung mit lokalen Strafverfolgungsbehörden beraten.
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Eingebracht
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1137
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2025-03-26