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Ende der Bundesregistrierung und Steuern für Kurzlaufgewehre und Schrotflinten.

Dieses Gesetz streicht Kurzlaufgewehre, Kurzlaufschrotflinten und bestimmte andere Waffen aus der strengen Definition von „Schusswaffen“, die dem National Firearms Act (NFA) unterliegen. Diese Änderung beseitigt die bundesweite Verpflichtung für Bürger, eine spezielle Steuer zu zahlen und diese Gegenstände bei der Bundesregierung zu registrieren. Darüber hinaus ordnet das Gesetz die Vernichtung bestehender Bundesregistrierungsunterlagen für diese Waffen an und schränkt die Möglichkeit der Bundesstaaten oder lokalen Regierungen ein, spezifische Steuern oder Registrierungsanforderungen dafür zu erheben.
Wichtige Punkte
Abschaffung der bundesweiten Registrierungspflicht und der Übertragungssteuer für Kurzlaufgewehre, Kurzlaufschrotflinten und bestimmte andere Waffen.
Anweisung an den Generalstaatsanwalt, alle bestehenden Bundesregistrierungsunterlagen von Besitzern dieser spezifischen Waffentypen innerhalb von 365 Tagen zu vernichten.
Einschränkung der Befugnis von Bundesstaaten und lokalen Regierungen, eigene Steuern oder Registrierungsanforderungen für diese Waffen zu erlassen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1162
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2025-03-27