Steuerbefreiung für ländliche Tierarzt-Studiendarlehensrückzahlung
Dieses Gesetz zielt darauf ab, Beträge, die im Rahmen von Studiendarlehensrückzahlungs- oder -erlassprogrammen für Tierärzte erhalten werden, von der Bundessteuer zu befreien. Dies soll Tierärzten, die in ländlichen Gebieten arbeiten, größere finanzielle Unterstützung bieten und sie dazu ermutigen, Dienstleistungen dort anzubieten, wo sie am dringendsten benötigt werden. Diese Änderungen treten ab 2026 in Kraft.
Wichtige Punkte
Gelder, die für die Rückzahlung oder den Erlass von Tierarzt-Studiendarlehen erhalten werden, sind steuerfrei.
Dies gilt für Bundes- und Landesprogramme, die den Zugang zu tierärztlichen Dienstleistungen in ländlichen Gebieten verbessern sollen.
Die Änderungen treten für Steuerjahre in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, was eine geringere Steuerlast für berechtigte Tierärzte bedeutet.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1163
Sponsor: Sen. Crapo, Mike [R-ID]
Startdatum: 2025-03-27