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Höhere Steuerabzüge für ehrenamtliche Fahrer bei gemeinnützigen Fahrten.

Dieses Gesetz erhöht den Betrag, den Freiwillige für die Nutzung ihrer privaten Fahrzeuge für wohltätige Zwecke steuerlich absetzen können, erheblich. Der Kilometersatz für den Transport von Personen oder Eigentum für wohltätige Zwecke wird dem höheren Satz für Geschäftsreisen angeglichen. Ziel ist es, die finanzielle Belastung von Personen zu verringern, die gemeinnützige Organisationen durch Fahrdienste unterstützen.
Wichtige Punkte
Erhöhung des Steuerabzugs: Der Kilometersatz für Freiwillige, die Personen oder Eigentum für wohltätige Zwecke transportieren, entspricht dem Standard-Kilometersatz für Geschäftsreisen.
Finanzieller Vorteil: Ehrenamtliche Helfer können deutlich mehr Fahrzeugkosten in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Die Änderungen gelten für Steuerjahre ab 2025.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1177
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2025-03-27