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Verlängerung der Betrugsverfolgung bei COVID-19-Hilfsprogrammen

Dieses neue Gesetz verlängert die Frist für die Verfolgung von Betrug im Zusammenhang mit COVID-19-Pandemie-Hilfsprogrammen, wie z.B. Unterstützung für Veranstaltungsorte, Restaurants und Kleinunternehmenskredite. Das bedeutet, dass die Behörden nun 10 Jahre Zeit haben, anstatt einer kürzeren Frist, um straf- oder zivilrechtliche Verfahren in Betrugsfällen einzuleiten. Ziel ist es, die Möglichkeit zu verbessern, öffentliche Gelder zurückzugewinnen und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die betrügerisch von der Hilfe profitiert haben.
Wichtige Punkte
Verlängerung der Verjährungsfrist für Betrug auf 10 Jahre für COVID-19-Hilfsprogramme, einschließlich Veranstaltungsorte und Restaurants.
Verlängerung der Verjährungsfrist für Betrug auf 10 Jahre für Wirtschaftskatastrophenkredite (EIDL) und Paycheck Protection Program (PPP)-Darlehen.
Erhöht die Wahrscheinlichkeit, öffentliche Gelder zurückzugewinnen und Personen zu verfolgen, die Betrug in Hilfsprogrammen begangen haben.
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Drucknummer: 119_S_1199
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2025-03-27