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Erleichterungen bei der Viehschlachtung für Eigentümer und lokale Lebensmittel

Neue Regeln erleichtern Viehbesitzern das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch für den Eigenbedarf, einschließlich für ihre Haushalte, Gäste und Angestellten. Diese Änderungen könnten lokale Lebensmittelquellen unterstützen und den bürokratischen Aufwand für Kleinproduzenten reduzieren. Eigentümer müssen jedoch die Fleischidentifikation beibehalten, wenn sie Hilfe in Anspruch nehmen.
Wichtige Punkte
Viehbesitzer können nun Tiere für den Eigenbedarf schlachten und verarbeiten, ohne alle Inspektionsanforderungen erfüllen zu müssen.
Die Änderungen gelten für Fleisch, das ausschließlich für den Eigentümer, seinen Haushalt, unbezahlte Gäste und Angestellte bestimmt ist, was lokale Lebensmittelversorgung fördern könnte.
Bei Inanspruchnahme von Hilfe Dritter bei Schlachtung oder Verarbeitung muss der Eigentümer die spezifische Identifizierung des Fleisches gewährleisten.
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Status: Eingebracht
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Drucknummer: 119_S_1212
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Startdatum: 2025-03-31