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Arbeitssicherheit: Neue Regeln für Gesundheits- und Sozialdienste

Dieses Gesetz führt neue Sicherheitsregeln für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen ein, um sie vor Gewalt am Arbeitsplatz zu schützen. Arbeitgeber müssen Pläne zur Gewaltprävention entwickeln, Personal schulen und Vorfallsaufzeichnungen führen. Ziel ist es, die Sicherheit zu erhöhen und das Verletzungsrisiko für Personen in diesen Sektoren zu verringern.
Wichtige Punkte
Verpflichtung für Arbeitgeber im Gesundheits- und Sozialwesen, Pläne zur Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz zu entwickeln.
Anforderung an die Schulung der Mitarbeiter im Erkennen und Reagieren auf Gewaltandrohungen.
Führung von Gewaltvorfallsprotokollen und jährliche Berichterstattung zur Überwachung und Verbesserung der Sicherheit.
Verbot von Diskriminierung und Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter, die Gewaltvorfälle melden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1232
Sponsor: Sen. Baldwin, Tammy [D-WI]
Startdatum: 2025-04-01