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Erweiterte Befugnisse zur Drohnenabwehr an Flughäfen und in lokalen Gebieten.

Das SHIELD U-Gesetz erteilt staatlichen, lokalen und Flughafen-Strafverfolgungsbehörden neue Befugnisse, um unbefugte Drohnen, die eine Gefahr darstellen, zu erkennen, zu verfolgen, zu stören, zu beschlagnahmen oder zu zerstören. Ziel ist die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere an Flughäfen, durch die Einführung obligatorischer Reaktionspläne und die Legalisierung des Einsatzes von Drohnen-Störtechnologie unter strenger bundesstaatlicher Konsultation.
Wichtige Punkte
Lokale Polizei und Flughafensicherheit dürfen nun legal Störsender (Jamming-Technologie) einsetzen, um bedrohliche Drohnen zu neutralisieren, was frühere Einschränkungen aufhebt.
Alle kommerziellen Flughäfen müssen innerhalb von zwei Jahren detaillierte taktische Reaktionspläne zur schnellen Bewältigung von Drohnenbedrohungen erstellen.
Die Befugnis zur Drohnenabwehr erstreckt sich über Flughafengrenzen hinaus auf staatliche und lokale Zuständigkeitsbereiche bei unmittelbarer Gefahr.
Der Kauf von Drohnenabwehrausrüstung kann nun über das Airport Improvement Program (AIP) finanziert werden.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1250
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2025-04-02