Mehr Transparenz bei Hochschulfinanzierung: Offenlegung ausländischer Geschenke
Dieses Gesetz verschärft die Vorschriften für US-Hochschulen zur Offenlegung von Geschenken und Verträgen aus dem Ausland erheblich. Es schreibt die Meldung aller Transaktionen, unabhängig vom Wert, mit Ländern oder Organisationen vor, die als nationale Sicherheitsbedenken gelten, und richtet eine öffentliche Datenbank zur Bürgeraufsicht ein. Ziel ist der Schutz der US-Forschungsintegrität vor unangemessenem ausländischem Einfluss.
Wichtige Punkte
Hochschulen müssen alle Geschenke und Verträge von ausländischen Quellen von 50.000 USD oder mehr offenlegen, ebenso wie alle Transaktionen mit "bedenklichen Ländern oder Organisationen", unabhängig vom Betrag.
Es wird eine öffentliche, durchsuchbare Datenbank eingerichtet, die es Bürgern ermöglicht, die ausländischen Finanzierungsquellen von Hochschulen einzusehen, mit Ausnahmen zum Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen.
Verträge mit ausländischen Ländern oder Organisationen, die als bedenklich gelten, sind verboten, es sei denn, der Bildungsminister erteilt nach Rücksprache mit Sicherheitsbehörden eine einjährige Ausnahmegenehmigung.
Dozenten und Mitarbeiter großer Forschungseinrichtungen müssen ihre persönlichen ausländischen Geschenke und Verträge intern offenlegen, und die Einrichtungen müssen Pläne zur Bewältigung von Spionagerisiken umsetzen.
Wissentliche oder vorsätzliche Nichteinhaltung führt zu erheblichen Geldstrafen und bei wiederholten Verstößen zum Verlust der Berechtigung für bundesstaatliche Studienhilfeprogramme.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1296
Sponsor: Sen. Tillis, Thomas [R-NC]
Startdatum: 2025-04-03