Kostenlose Rechtsberatung für unbegleitete Kinder in Einwanderungsverfahren.
Das Gesetz verpflichtet die Regierung, unbegleiteten Kindern (Nichtstaatsbürgern) während Einwanderungs- und Abschiebeverfahren kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung zu stellen. Diese Änderung soll die Fairness und Effizienz der Einwanderungsgerichte erhöhen, indem sichergestellt wird, dass Kinder vollen Zugang zu ihren Akten und ausreichend Zeit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung haben. Das Programm wird durch genehmigte Haushaltsmittel für das Amt für Flüchtlingsumsiedlung finanziert.
Wichtige Punkte
Unbegleitete Kinder in Einwanderungsfällen erhalten einen von der Regierung bezahlten Anwalt, es sei denn, sie beauftragen selbst einen.
Das Abschiebungsverfahren darf erst beginnen, wenn das Kind oder sein Anwalt eine vollständige Kopie der Einwanderungsakte (A-file) erhalten hat und 10 Tage Zeit zur Überprüfung hatte.
Wenn die Regierung keinen Anwalt stellt, kann das Kind uneingeschränkt einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen, was die Abschiebung automatisch stoppt.
Die Behörden müssen sicherstellen, dass Kinder in allen Haft-, Gewahrsams- und Grenzanlagen Zugang zu einem Anwalt haben.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1297
Sponsor: Sen. Hirono, Mazie K. [D-HI]
Startdatum: 2025-04-03