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Stammesarbeitssouveränität: Änderungen im Arbeitsrecht für Indianerstämme

Dieses Gesetz soll klarstellen, dass Indianerstämme und ihre Unternehmen auf Stammesgebieten nicht dem Bundesarbeitsrecht unterliegen. Das bedeutet, dass die Regeln für Gewerkschaften und Tarifverhandlungen auf diesen Gebieten von den Stämmen selbst festgelegt werden, nicht von der Bundesregierung. Diese Änderung kann die Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmerrechte auf Stammesgebieten beeinflussen.
Wichtige Punkte
Indianerstämme und ihre Unternehmen auf Stammesgebieten werden vom Bundesarbeitsrecht bezüglich Gewerkschaften ausgenommen.
Stämme erhalten mehr Kontrolle über die Beschäftigungsregeln auf ihren Gebieten.
Das Gesetz definiert, was im rechtlichen Kontext "Indianerstamm", "Indianer" und "Indianergebiete" bedeutet.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1301
Sponsor: Sen. Moran, Jerry [R-KS]
Startdatum: 2025-04-03