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Grauwolf: Entfernung von der Liste der bedrohten Arten

Dieser Gesetzentwurf schreibt die Entfernung des Grauwolfs von der Liste der bedrohten Arten vor. Dies bedeutet, dass die Verwaltung der Grauwolfpopulationen an die staatlichen Behörden übergehen könnte, was sich auf lokale Jagd- und Naturschutzvorschriften auswirken könnte. Diese Entscheidung wird keiner weiteren gerichtlichen Überprüfung unterliegen.
Wichtige Punkte
Der Grauwolf wird innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes von der Bundesliste der bedrohten Arten gestrichen.
Die Entscheidung zur Streichung des Grauwolfs von der Liste ist nicht gerichtlich überprüfbar.
Die Verwaltung der Grauwolfpopulationen könnte auf die einzelnen Bundesstaaten übergehen, was lokale Regeln ändern könnte.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1306
Sponsor: Sen. Johnson, Ron [R-WI]
Startdatum: 2025-04-04