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Steuervergünstigungen für Unternehmen, die Gewerkschaften bekämpfen, beenden

Neue Regeln sollen Unternehmen daran hindern, Ausgaben abzuziehen, die darauf abzielen, Mitarbeiter vom Beitritt oder der Gründung von Gewerkschaften abzuhalten. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Steuern nicht mehr durch Ausgaben für Aktivitäten senken können, die die Rechte der Arbeitnehmer auf Organisation und kollektives Handeln behindern. Ziel ist es, die Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmer in Bezug auf Gewerkschaften zu unterstützen, ohne dass Steuerzahler die Einmischung von Arbeitgebern subventionieren.
Wichtige Punkte
Unternehmen können Ausgaben zur Entmutigung von Gewerkschaftsaktivitäten nicht mehr steuerlich absetzen.
Kosten für Treffen mit Mitarbeitern, bei denen Gewerkschaften besprochen werden, sind nicht mehr abzugsfähig.
Unternehmen müssen diese Ausgaben melden, bei Nichteinhaltung drohen Strafen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1310
Sponsor: Sen. Lujan, Ben Ray [D-NM]
Startdatum: 2025-04-04