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Familienbenachrichtigung bei Tod, Verletzung oder Krankheit in Haft

Dieses neue Gesetz schreibt die unverzügliche Benachrichtigung von Familien über schwerwiegende Gesundheitsvorfälle oder Todesfälle von Personen in Bundeshaft vor. Ziel ist es, eine würdevolle Behandlung von Häftlingen und ihren Angehörigen zu gewährleisten und Stress und Unsicherheit zu reduzieren. Bürger erhalten die Gewissheit, dass im Falle einer Inhaftierung eines Familienmitglieds dessen Gesundheitszustand mitgeteilt wird.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen Familien innerhalb von 12 Stunden über Todesfälle und so schnell wie möglich über schwere Krankheiten oder Verletzungen informieren.
Benachrichtigungen müssen professionell und mitfühlend erfolgen, einschließlich Details zum Vorfall.
Haftanstalten werden Notfallkontaktinformationen und Präferenzen für die medizinische Versorgung erfassen.
Das Gesetz unterstützt Staaten und lokale Regierungen bei der Entwicklung ähnlicher Richtlinien, schreibt deren Annahme jedoch nicht vor.
Inhaftierte Personen dürfen nicht zur Angabe von Kontaktinformationen gezwungen oder dafür bestraft werden, wenn sie dies nicht tun.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1322
Sponsor: Sen. Ossoff, Jon [D-GA]
Startdatum: 2025-04-08