Beschränkungen für gasbetriebene halbautomatische Schusswaffen und Magazine mit hoher Kapazität
Dieses neue Gesetz verbietet den Import, Verkauf, die Herstellung und den Besitz bestimmter gasbetriebener halbautomatischer Schusswaffen und Magazine mit hoher Kapazität. Bürger, die solche Waffen vor Inkrafttreten des Gesetzes rechtmäßig besaßen, dürfen sie behalten, aber die Weitergabe ist eingeschränkt. Das Gesetz sieht auch Rückkaufprogramme vor.
Wichtige Punkte
Verbot des Imports, Verkaufs, der Herstellung und des Besitzes bestimmter gasbetriebener halbautomatischer Schusswaffen und Magazine mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss (mit Ausnahmen für Kaliber .22 und bestimmte Waffentypen).
Personen, die solche Waffen vor Inkrafttreten des Gesetzes rechtmäßig besaßen, dürfen sie behalten, die Weitergabe ist jedoch nur an unmittelbare Familienmitglieder unter bestimmten Bedingungen möglich.
Einführung von Rückkaufprogrammen für gasbetriebene halbautomatische Schusswaffen und Magazine mit hoher Kapazität, finanziert durch Bundesmittel.
Festlegung von Strafen für Verstöße gegen die neuen Bestimmungen, einschließlich Geld- und Freiheitsstrafen.
Der Generalstaatsanwalt wird eine Liste verbotener Schusswaffen veröffentlichen und aktualisieren, und Hersteller müssen neue halbautomatische Waffendesigns genehmigen lassen.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1370
Sponsor: Sen. Heinrich, Martin [D-NM]
Startdatum: 2025-04-09