Verbot von Geräten zur Erhöhung der Feuerrate und Registrierungspflicht für Schusswaffen
Das Gesetz führt ein bundesweites Verbot des Besitzes, Verkaufs und der Herstellung von Vorrichtungen und Modifikationen ein, die die Feuerrate halbautomatischer Schusswaffen erheblich erhöhen und sie Maschinengewehren annähern. Bürger, die solche bereits modifizierten Waffen legal besitzen, müssen diese innerhalb von 120 Tagen gemäß Abschnitt 5841 des Internal Revenue Code registrieren. Modifizierte Waffen werden nun in die Definitionen des National Firearms Act (NFA) aufgenommen.
Wichtige Punkte
Einführung eines Verbots des Besitzes und Handels mit Vorrichtungen und Modifikationen, die die Schussfrequenz halbautomatischer Waffen beschleunigen.
Besitzer legal modifizierter halbautomatischer Waffen müssen diese innerhalb von 120 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes registrieren.
Modifizierte halbautomatische Waffen unterliegen nun durch Änderungen im Internal Revenue Code den Vorschriften des National Firearms Act (NFA).
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1374
Sponsor: Sen. Heinrich, Martin [D-NM]
Startdatum: 2025-04-09