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Hammers' Gesetz: Immaterielle Schäden bei Kreuzfahrtschiff-Vorfällen

Das neue Hammers' Gesetz ermöglicht die Geltendmachung von immateriellen Schäden, wie Verlust von Fürsorge, Komfort und Gesellschaft, bei Unfällen auf Kreuzfahrtschiffen. Dies bedeutet, dass Personen, die während Kreuzfahrten geschädigt wurden, nun Entschädigung für emotionales Leid beantragen können, nicht nur für finanzielle Verluste.
Wichtige Punkte
Das Gesetz erweitert die Möglichkeit, immaterielle Schäden (z.B. Schmerz, Leid, Verlust von Nähe) bei Kreuzfahrtschiff-Unfällen geltend zu machen.
Es definiert ein Kreuzfahrtschiff als ein Schiff mit mindestens 250 Passagieren und Schlafgelegenheiten, das in den USA ein- oder ausschifft und kein Regierungs- oder Küstenschiff ist.
Es ändert bestehende Entschädigungsregeln, um Kreuzfahrten in die Kategorien aufzunehmen, in denen solche Ansprüche geltend gemacht werden können.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1423
Sponsor: Sen. Fischer, Deb [R-NE]
Startdatum: 2025-04-10