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Hammers' Gesetz: Immaterielle Schäden bei Kreuzfahrtschiff-Vorfällen

Das neue Hammers' Gesetz ermöglicht die Geltendmachung von immateriellen Schäden, wie Verlust von Fürsorge, Komfort und Gesellschaft, bei Unfällen auf Kreuzfahrtschiffen. Dies bedeutet, dass Personen, die während Kreuzfahrten geschädigt wurden, nun Entschädigung für emotionales Leid beantragen können, nicht nur für finanzielle Verluste.
Wichtige Punkte
Das Gesetz erweitert die Möglichkeit, immaterielle Schäden (z.B. Schmerz, Leid, Verlust von Nähe) bei Kreuzfahrtschiff-Unfällen geltend zu machen.
Es definiert ein Kreuzfahrtschiff als ein Schiff mit mindestens 250 Passagieren und Schlafgelegenheiten, das in den USA ein- oder ausschifft und kein Regierungs- oder Küstenschiff ist.
Es ändert bestehende Entschädigungsregeln, um Kreuzfahrten in die Kategorien aufzunehmen, in denen solche Ansprüche geltend gemacht werden können.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1423
Sponsor: Sen. Fischer, Deb [R-NE]
Startdatum: 2025-04-10