Steuerbefreiungen für Wohltätigkeitsorganisationen: Keine Bundesfinanzhilfe.
Dieses Gesetz stellt klar, dass Einkommensteuerbefreiungen für Wohltätigkeitsorganisationen und Pensionsfonds nicht als Bundesfinanzhilfe gelten. Dies bedeutet, dass diese Organisationen weiterhin von Steuererleichterungen profitieren können, ohne zusätzliche Belastungen, die sich aus der Einstufung als Empfänger von Bundeshilfen ergeben könnten. Für die Bürger bedeutet dies Stabilität im Betrieb von Organisationen, die oft wichtige soziale Dienste leisten.
Wichtige Punkte
Das Gesetz präzisiert, dass Einkommensteuerbefreiungen für Wohltätigkeitsorganisationen (z.B. Stiftungen, Vereine) und Pensionsfonds nicht als „Bundesfinanzhilfe“ angesehen werden.
Diese Änderung soll zusätzliche Vorschriften oder Pflichten vermeiden, die für Organisationen gelten könnten, die direkte finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten.
Für die Bürger bedeutet dies, dass die von ihnen unterstützten Organisationen ohne unnötige rechtliche Komplikationen im Zusammenhang mit ihrem Steuerstatus arbeiten können.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1428
Sponsor: Sen. Lankford, James [R-OK]
Startdatum: 2025-04-10