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Handelsanpassungshilfeprogramme für Arbeitnehmer und Unternehmen verlängert

Dieses Gesetz verlängert die Unterstützungsprogramme für Arbeitnehmer, Unternehmen und Landwirte, die aufgrund ausländischer Konkurrenz Arbeitsplätze verloren oder Verluste erlitten haben. Dies bedeutet, dass Personen und Unternehmen, die von den negativen Auswirkungen des internationalen Handels betroffen sind, weiterhin bis Ende 2031 Unterstützung, wie Schulungen oder finanzielle Hilfen, beantragen können.
Wichtige Punkte
Die Handelsanpassungshilfeprogramme für Arbeitnehmer, Unternehmen und Landwirte werden bis zum 31. Dezember 2031 verlängert.
Personen, die nach dem 30. Juni 2021, aber vor Inkrafttreten dieses Gesetzes Anträge auf Unterstützung gestellt haben, können ihre Anträge erneut prüfen lassen oder als förderfähig eingestuft werden.
Unternehmen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Anträge gestellt haben, erhalten innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Möglichkeit, Unterstützung zu beantragen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1449
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2025-04-10