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Erweiterte 529-Konten: Mehr Bildungsausgaben für Kinder

Neue Regeln erlauben die Verwendung von Geldern aus 529-Sparkonten für eine breitere Palette von Bildungsausgaben für Kinder vom Kindergarten bis zur 12. Klasse. Dies umfasst Schulgebühren, Materialien, Nachhilfe und sogar Heimunterricht. Diese Änderungen geben Familien mehr Flexibilität bei der Finanzierung der Bildung ihrer Kinder.
Wichtige Punkte
529-Konten können jetzt Schulgebühren für öffentliche, private und religiöse Schulen vom Kindergarten bis zur 12. Klasse abdecken.
Gelder von einem 529-Konto können für Lehrmaterialien, Bücher, Online-Bildungsmaterialien und Prüfungsgebühren verwendet werden.
Neue Regeln umfassen auch Nachhilfekosten (unter bestimmten Bedingungen) und Bildungstherapien für Schüler mit Behinderungen.
Ausgaben im Zusammenhang mit Heimunterricht qualifizieren sich ebenfalls für die Finanzierung über ein 529-Konto.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_152
Sponsor: Sen. Cruz, Ted [R-TX]
Startdatum: 2025-01-20