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Strengere Einreise- und Abschieberegeln für Sexual- und häusliche Gewaltverbrechen

Neue Regeln sollen Personen, die Sexualstraftaten, häusliche Gewalt, Stalking, Kindesmissbrauch oder die Verletzung von Schutzanordnungen begangen haben, die Einreise in die USA verwehren. Zusätzlich werden solche Personen abgeschoben. Diese Änderungen sollen die öffentliche Sicherheit erhöhen, indem die Einwanderungskontrollen für Personen mit einer solchen Kriminalgeschichte verschärft werden.
Wichtige Punkte
Personen, die wegen Sexualstraftaten verurteilt wurden oder diese zugegeben haben, sind in den USA nicht zulässig.
Personen, die wegen häuslicher Gewalt, Stalking, Kindesmissbrauch oder Verletzung von Schutzanordnungen verurteilt wurden, sind in den USA nicht zulässig.
Personen, die wegen Sexualstraftaten verurteilt wurden, können aus den USA abgeschoben werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_158
Sponsor: Sen. Blackburn, Marsha [R-TN]
Startdatum: 2025-01-21