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Stärkung des Schutzes von Studenten vor Diskriminierung an Hochschulen.

Dieses Gesetz verpflichtet Hochschulen, die Bundesmittel erhalten, Informationen über die Rechte der Studenten gemäß Titel VI (Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft) deutlich sichtbar zu machen und direkte Links zum Beschwerdesystem des Bundesamtes für Bürgerrechte (OCR) bereitzustellen. Es erhöht die Rechenschaftspflicht, indem es jährliche Berichte über interne Beschwerden vorschreibt und Hochschulen mit hohen Beschwerdezahlen Bundesprüfungen unterzieht.
Wichtige Punkte
Hochschulen müssen auf ihrer Homepage einen prominenten Link zum Bundesbeschwerdeformular für Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft anzeigen.
Das Bundesamt für Bürgerrechte (OCR) darf eine Beschwerde nicht abweisen, nur weil sie intern von der Hochschule oder einer anderen Stelle gelöst wurde.
Hochschulen müssen jährlich die Anzahl der internen Diskriminierungsbeschwerden melden; diejenigen mit den höchsten Raten werden einer Bundesprüfung unterzogen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_163
Sponsor: Sen. Cassidy, Bill [R-LA]
Startdatum: 2025-01-21