Innovationsförderung: Verbesserung der Kommerzialisierung in SBIR- und STTR-Programmen
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Kommerzialisierungsaktivitäten innerhalb der SBIR- und STTR-Programme zu verbessern. Es schreibt vor, dass bei der Begutachtung von Anträgen die Wahrscheinlichkeit einer Kommerzialisierung berücksichtigt wird und dass in den Bundesbehörden Beauftragte für Technologiekommerzialisierung benannt werden. Darüber hinaus erweitert der Gesetzentwurf die technische und geschäftliche Unterstützung um Hilfe im Bereich Cybersicherheit und richtet ein Programm zur vorrangigen Patentprüfung ein.
Wichtige Punkte
Projektbewertung: Bei der Vergabe von SBIR/STTR-Zuschüssen müssen Bundesbehörden die Wahrscheinlichkeit der Kommerzialisierung zusätzlich zum wissenschaftlichen Wert berücksichtigen. Die Begutachtung muss mindestens einen Experten für Kommerzialisierung umfassen.
Erhöhte Geschäftsunterstützung: Die Finanzierungsgrenzen für technische und geschäftliche Unterstützung (TABA) werden auf maximal 6.500 USD in Phase I und 50.000 USD in Phase II festgelegt. Diese Mittel können für Personal, Schulungen und Cybersicherheitsunterstützung verwendet werden.
Beauftragter für Technologiekommerzialisierung: Jede Bundesbehörde muss einen Beamten benennen, der Zuschussempfänger beim Übergang von Technologien in die kommerzielle Phase III und bei der Identifizierung von Märkten unterstützt.
Patentbeschleunigung: Der SBA-Administrator wird in Vereinbarung mit dem USPTO ein Programm zur vorrangigen Patentprüfung für SBIR- und STTR-Empfänger einrichten.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1660
Sponsor: Sen. Coons, Christopher A. [D-DE]
Startdatum: 2025-05-07