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Neue Definition von Obszönität für Online- und Telefonkommunikation

Dieses Gesetz führt eine neue, einheitliche Definition dessen ein, was im Kontext von Bildern, Filmen und anderen visuellen Inhalten, die über das Internet und Telefon übertragen werden, als obszön gilt. Dies soll die Bekämpfung illegaler Inhalte erleichtern, könnte aber auch beeinflussen, welche Materialien online und im zwischenstaatlichen Verkehr verfügbar sind.
Wichtige Punkte
Vereinheitlicht die Definition von Obszönität für visuelle Inhalte in der elektronischen Kommunikation.
Legt fest, dass obszöne Inhalte sexuelle Handlungen darstellen oder sich darauf beziehen, mit der Absicht zu erregen, und keinen ernsthaften literarischen, künstlerischen, politischen oder wissenschaftlichen Wert haben.
Entfernt die Anforderung der "Absicht zu missbrauchen, zu bedrohen oder zu belästigen" bei obszönen oder belästigenden Telefonanrufen, was die Strafverfolgung erleichtern könnte.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1671
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2025-05-08