Krankenversicherung: Obligatorische Deckung für angeborene Anomalien
Neue Vorschriften verpflichten Krankenversicherungen, die Diagnose und Behandlung angeborener Anomalien, die Augen, Ohren, Zähne, Mund oder Kiefer betreffen, zu übernehmen. Dies bedeutet, dass Familien mit Kindern, die mit solchen Erkrankungen geboren wurden, besseren Zugang zu notwendigen medizinischen Verfahren, einschließlich rekonstruktiver und zahnärztlicher Behandlungen, erhalten und ihre finanzielle Belastung möglicherweise verringert wird.
Wichtige Punkte
Krankenversicherungen müssen die Diagnose und Behandlung angeborener Anomalien an Augen, Ohren, Zähnen, Mund oder Kiefer abdecken.
Dies umfasst rekonstruktive, zahnärztliche, kieferorthopädische und prothetische Leistungen, wenn medizinisch notwendig.
Die Eigenbeteiligung der Patienten (z.B. Zuzahlungen) darf nicht restriktiver sein als bei anderen medizinischen Leistungen.
Versicherer müssen ab dem 1. Januar 2026 über diese neue Deckung informieren.
Das Gesetz deckt keine Schönheitsoperationen ab, die ausschließlich zur Verbesserung des Aussehens oder des Selbstwertgefühls durchgeführt werden, wenn sie nicht auf einen Geburtsfehler zurückzuführen sind.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1677
Sponsor: Sen. Baldwin, Tammy [D-WI]
Startdatum: 2025-05-08