Einschränkungen der medizinischen Versorgung Minderjähriger in Bundeskrankenversicherungen
Dieses neue Gesetz ändert die Bundeskrankenversicherungsprogramme und verbietet die Kostenübernahme für bestimmte geschlechtsangleichende Behandlungen für Personen unter 18 Jahren. Bürger, die in diesen Plänen versichert sind, sollten sich bewusst sein, dass bestimmte medizinische Verfahren für Minderjährige nicht mehr finanziert werden, außer in streng definierten medizinischen Situationen.
Wichtige Punkte
Bundesweite Krankenversicherungen decken keine Hormontherapie, Pubertätsblocker oder geschlechtsangleichende Operationen für Personen unter 18 Jahren ab.
Ausnahmen umfassen die Behandlung von medizinisch nachweisbaren Störungen der sexuellen Entwicklung, lebensbedrohliche körperliche Erkrankungen und Hormontherapien zur Normalisierung oder Stimulierung der Pubertät im Einklang mit dem biologischen Geschlecht.
Minderjährige, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eine abgedeckte Hormontherapie erhalten, können die Behandlung für maximal ein Jahr unter ärztlicher Aufsicht und einem Reduktionsplan fortsetzen.
Diese Änderungen gelten für Versicherungsverträge, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen oder erneuert werden.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1774
Sponsor: Sen. Risch, James E. [R-ID]
Startdatum: 2025-05-15