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Automatische Wiedereinschreibung in Altersvorsorgepläne

Dieses Gesetz ändert die Regeln für die automatische Einschreibung in betriebliche Altersvorsorgepläne. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie sich zuvor abgemeldet haben, nach einer bestimmten Zeit automatisch wieder angemeldet werden könnten, es sei denn, Sie melden sich erneut aktiv ab. Ziel ist es, das Sparen für den Ruhestand zu fördern.
Wichtige Punkte
Mitarbeiter, die sich von der automatischen Altersvorsorge abgemeldet haben, können nach 1-3 Jahren automatisch wieder angemeldet werden.
Um eine Wiedereinschreibung zu vermeiden, müssen Mitarbeiter aktiv eine neue Abmeldung einreichen.
Die Änderungen gelten für Planjahre, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1831
Sponsor: Sen. Kaine, Tim [D-VA]
Startdatum: 2025-05-21