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Steueraufschub für reinvestierte Kapitalerträge aus Investmentfonds

Dieses Gesetz ermöglicht es Einzelpersonen, die Zahlung von Steuern auf Kapitalerträge aus Investmentfonds aufzuschieben, wenn diese Gewinne automatisch in zusätzliche Anteile desselben Fonds reinvestiert werden. Die Steuer wird erst fällig, wenn die Anteile verkauft werden oder nach dem Tod des Anlegers. Ziel ist es, langfristiges Sparen für den Ruhestand zu fördern.
Wichtige Punkte
Sie können die Steuer auf Kapitalerträge aus Investmentfonds aufschieben, wenn Sie diese in dieselben Fonds reinvestieren.
Die Steuer wird erst beim Verkauf der Anteile oder nach Ihrem Tod fällig.
Diese Änderung gilt nicht für Personen, die von einem anderen Steuerpflichtigen als Angehörige beansprucht werden, noch für Nachlässe oder Trusts.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1839
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2025-05-21