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Wahlkampffinanzierung nach Wahlen: Einflussnahme von Lobbyisten beenden

Neue Regeln verlangen von ehemaligen Bundeskandidaten, ungenutzte Wahlkampffonds innerhalb von sechs Monaten nach einer Wahl aufzulösen. Dies soll verhindern, dass diese Gelder für Lobbyarbeit oder die Arbeit für ausländische Regierungen verwendet werden, wodurch Transparenz erhöht und potenzielle Interessenkonflikte begrenzt werden.
Wichtige Punkte
Ehemalige Wahlkampfkomitees und PACs müssen alle verbleibenden Gelder innerhalb von 6 Monaten nach einer Wahl auflösen.
Geld kann an Spender zurückgegeben oder an Wohltätigkeitsorganisationen gespendet werden, darf aber keine Organisationen unterstützen, die mit dem Kandidaten oder seiner Familie verbunden sind.
Kandidaten, die Lobbyisten oder ausländische Agenten werden, müssen Gelder sofort auflösen.
Die Regeln sollen nach den Bundestagswahlen im November 2026 in Kraft treten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1849
Sponsor: Sen. Bennet, Michael F. [D-CO]
Startdatum: 2025-05-21