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Pensionsschutz für Küstenwache-Mitglieder mit 18-20 Dienstjahren.

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Mitglieder der Küstenwache (Coast Guard) mit 18 bis fast 20 Dienstjahren nicht unfreiwillig entlassen werden können, wenn sie kurz vor dem Anspruch auf volle Pensionsleistungen stehen. Für reguläre Mitglieder ist die Beibehaltung im aktiven Dienst obligatorisch, bis sie die Pensionsberechtigung erlangen. Reservisten mit dieser Dienstzeit erhalten Schutz vor Entlassung oder Ablehnung der Wiederanstellung ohne ihre Zustimmung, was ihre finanzielle Stabilität und die Möglichkeit, Leistungen nach langjährigem Dienst zu erhalten, sichert.
Wichtige Punkte
Obligatorische Beibehaltung im aktiven Dienst für reguläre Mitglieder der Küstenwache, denen weniger als zwei Jahre bis zur vollen Pension (20 Dienstjahre) fehlen, auch wenn sie zur unfreiwilligen Trennung ausgewählt wurden.
Schutz für Küstenwache-Reservisten mit 18-20 Dienstjahren vor unfreiwilliger Entlassung oder Ablehnung der Wiederanstellung ohne ihre Zustimmung, um ihnen den Abschluss von 20 Dienstjahren zu garantieren.
Die Änderung soll verhindern, dass Soldaten ihren Anspruch auf Bundesrente verlieren, weil sie kurz vor Erreichen der erforderlichen Dienstzeit entlassen werden.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1857
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2025-05-22