Keine Steuergelder für Abtreibungen und Offenlegung von Versicherungen
Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verwendung von Bundessteuergeldern für Abtreibungen und Krankenversicherungspläne, die diese abdecken, zu verbieten. Dies bedeutet, dass Bundesmittel nicht zur Deckung der Kosten für Abtreibungen verwendet werden dürfen, außer in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder zur Rettung des Lebens der Mutter. Darüber hinaus müssen Krankenversicherungspläne, die im Rahmen des Affordable Care Act (ACA) angeboten werden, ihren Abtreibungsversicherungsschutz und alle damit verbundenen Zuschläge klar offenlegen.
Wichtige Punkte
Bundessteuergelder dürfen nicht für Abtreibungen oder Krankenversicherungspläne, die Abtreibungen abdecken, verwendet werden.
Ausnahmen vom Finanzierungsverbot umfassen Abtreibungen bei Vergewaltigung, Inzest oder zur Rettung des Lebens der Mutter.
Krankenversicherungspläne im Rahmen des ACA müssen den Abtreibungsversicherungsschutz und etwaige separate Prämienzuschläge klar offenlegen.
Einzelpersonen und Einrichtungen können weiterhin separate Abtreibungsversicherungen abschließen, jedoch nur mit nicht-föderalen Mitteln.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_186
Sponsor: Sen. Wicker, Roger F. [R-MS]
Startdatum: 2025-01-22