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Vereinfachung der elektronischen Zustellung von Anlagedokumenten

Neue Regeln sollen es Investmentfirmen erleichtern, wichtige Dokumente wie Prospekte und Berichte elektronisch zu versenden. Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, Papierdokumente zu erhalten, wenn sie dies bevorzugen. Ziel ist es, die Kommunikation zu optimieren und den Papierverbrauch zu reduzieren.
Wichtige Punkte
Investmentfirmen können Dokumente standardmäßig elektronisch zustellen, z.B. per E-Mail oder über eine Website.
Anleger haben jederzeit die Möglichkeit, sich gegen die elektronische Zustellung zu entscheiden und Papierdokumente zu erhalten.
Es wird eine Übergangsfrist und jährliche Erinnerungen für diejenigen geben, die keine elektronische Zustellung nutzen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Improving Disclosure for Investors Act of 2025
Drucknummer: S 1877
Sponsor: Sen. Tillis, Thomas [R-NC]
Startdatum: 2025-05-22