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Studentische psychische Gesundheit: Krisenkontakte auf Ausweisen

Neue Regeln sollen den Zugang von Studenten zu psychologischer Unterstützung verbessern. Hochschulen müssen Notrufnummern für Krisenhotlines auf Studentenausweisen anbringen oder auf ihren Websites veröffentlichen. Diese Änderungen treten ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft und erleichtern Studenten den Zugang zu Unterstützung in schwierigen Zeiten.
Wichtige Punkte
Hochschulen, die Studentenausweise ausstellen, müssen Kontaktinformationen für Krisenhotlines (z.B. 988 Suicide and Crisis Lifeline, Crisis Text Line) und hochschuleigene psychische Gesundheitszentren auf diesen Ausweisen anbringen.
Hochschulen, die keine Ausweise ausstellen, müssen diese Informationen auf ihrer Website veröffentlichen.
Ziel ist es, Studenten in Krisensituationen schnellen und einfachen Zugang zu psychologischer Hilfe zu ermöglichen.
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Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1924
Sponsor: Sen. Kennedy, John [R-LA]
Startdatum: 2025-06-02