Zugang zu betrieblichen Gesundheitsdiensten und Steuervorteile
Neue Regeln erleichtern es Arbeitnehmern, betriebliche Gesundheitskliniken zu nutzen, ohne ihre Berechtigung für Gesundheitssparkonten (HSAs) zu verlieren. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer grundlegende medizinische Dienstleistungen am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen und weiterhin steuerbegünstigt Geld für zukünftige Gesundheitsausgaben sparen können. Diese Änderungen treten ab 2026 in Kraft.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer, die betriebliche Gesundheitskliniken nutzen, verlieren nicht ihre Berechtigung, steuerbegünstigte Beiträge zu Gesundheitssparkonten (HSAs) zu leisten.
Betriebliche Kliniken können körperliche Untersuchungen, Impfungen, Behandlung von Arbeitsunfällen, Prävention chronischer Krankheiten und andere grundlegende Dienstleistungen anbieten, ohne den HSA-Status zu beeinträchtigen.
Die Änderungen gelten für Monate in Steuerjahren, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1944
Sponsor: Sen. Scott, Tim [R-SC]
Startdatum: 2025-06-04