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Leichterer Zugang zur Justiz für Opfer von Waffengewalt

Dieses Gesetz erleichtert Opfern von Waffengewalt den Zugang zur Justiz. Es hebt besondere rechtliche Schutzmaßnahmen für Waffenhersteller und -verkäufer auf, sodass diese nun in Zivilklagen verklagt werden können. Zudem dürfen Informationen zur Herkunft von Waffen als Beweismittel in solchen Verfahren verwendet werden.
Wichtige Punkte
Aufhebung des Rechtsschutzes für Waffenhersteller und -verkäufer vor Zivilklagen.
Ermöglicht die Verwendung von Waffenrückverfolgungsinformationen als Beweismittel in Zivilgerichtsverfahren.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_1955
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2025-06-04