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S-Körperschaftsreformen: Aktionärstod, Passive Einkünfte und Berechtigung

Dieses Gesetz führt Änderungen an den Regeln für S-Körperschaften ein, um deren Betrieb und Verwaltung zu vereinfachen. Es umfasst neue Steuerregeln für Gewinne nach dem Tod eines Aktionärs, ändert die Vorschriften für passive Einkünfte und erweitert den Kreis der berechtigten Aktionäre. Ziel ist es, die Vorschriften zu straffen und den Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmer zu reduzieren.
Wichtige Punkte
Neue Steuerabzüge für eingebaute Gewinne von S-Körperschaften beim Tod eines Aktionärs, was sich auf Erbschaft und Nachlassplanung auswirkt.
Erhöhung der Grenze für passive Investitionseinkünfte für S-Körperschaften von 25% auf 60%, was mehr Geschäftsflexibilität bietet.
Nicht ansässige Ausländer und individuelle Rentenkonten (IRAs) sind nun als S-Körperschaftsaktionäre zugelassen, was neue Investitionsmöglichkeiten eröffnet.
Vereinfachte Regeln zur Zählung der Aktionäre, wobei alle Mitarbeiter eines Unternehmens als ein einziger Aktionär behandelt werden, was die Einhaltung der Grenzen erleichtert.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2017
Sponsor: Sen. Sheehy, Tim [R-MT]
Startdatum: 2025-06-10