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Steuervergünstigungen für Fahrradpendler: Neue Regeln ab 2025

Dieses Gesetz führt Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer, die mit dem Fahrrad pendeln, wieder ein und erweitert sie. Das bedeutet, dass Arbeitgeber Kosten für die Nutzung von Fahrrädern, E-Bikes und Rollern erstatten können, was Ihre Transportkosten senken könnte. Die Änderungen treten ab 2025 in Kraft.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber können Kosten für Kauf, Leasing, Reparatur oder Lagerung von Fahrrädern, E-Bikes und bestimmten Rollern, die für den Arbeitsweg genutzt werden, erstatten.
Die Vergünstigung umfasst auch die Nutzung von Fahrradverleihsystemen (Bikeshare).
Die monatliche Erstattungsgrenze beträgt 30% des für andere Transportleistungen festgelegten Betrags, was zu konkreten Einsparungen für Fahrradpendler führt.
Die Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2023
Sponsor: Sen. Welch, Peter [D-VT]
Startdatum: 2025-06-11