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Studenten erhalten das Recht, Hochschulen zu verklagen

Das neue CLASS Act von 2025 soll es Studenten erleichtern, Ansprüche gegen Hochschulen geltend zu machen. Es beseitigt obligatorische Schiedsverfahren in Immatrikulationsvereinbarungen und verbietet Hochschulen, die Fähigkeit der Studenten, sie vor Gericht zu verklagen, einzuschränken. Dies gibt Studenten mehr Freiheit bei der Beilegung rechtlicher Streitigkeiten.
Wichtige Punkte
Keine obligatorischen Schiedsverfahren mehr: Hochschulen dürfen Studenten nicht mehr dazu verpflichten, Streitigkeiten ausschließlich durch Schiedsverfahren zu lösen, was den Weg zu Gerichten ebnet.
Volles Klagerecht: Hochschulen dürfen die Fähigkeit der Studenten, einzeln oder gemeinsam Klagen gegen sie vor Gericht zu erheben, nicht einschränken, was den Schutz der Studentenrechte verbessert.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_2026
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2025-06-11