Abtreibungsverbot bei Down-Syndrom: Schutz ungeborener Kinder
Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, Abtreibungen zu verbieten, wenn der Grund eine Down-Syndrom-Diagnose beim ungeborenen Kind ist. Das bedeutet, dass Ärzte solche Eingriffe nicht durchführen dürfen und diejenigen, die gegen das Verbot verstoßen, rechtliche Konsequenzen tragen können. Ziel ist der Schutz des Lebens und der Würde von Menschen mit Down-Syndrom.
Wichtige Punkte
Das Gesetz verbietet Abtreibungen, wenn bekannt ist, dass das ungeborene Kind Down-Syndrom hat.
Ärzte müssen nach Down-Syndrom-Diagnosen fragen und Frauen über das Abtreibungsverbot in solchen Fällen informieren.
Verstöße gegen das Verbot können zu Geldstrafen und bis zu 5 Jahren Gefängnis führen.
Eine Frau, an der die Abtreibung vorgenommen wurde, wird nicht strafrechtlich verfolgt, aber andere können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen.
Das Gesetz soll Diskriminierung von Menschen mit Down-Syndrom vor der Geburt verhindern.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_205
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2025-01-23