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Bundesmittelverbot für Hochschulen, die Abtreibungsdienste anbieten

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Bundesfinanzierung für Hochschulen einzustellen, die Abtreibungsdienste oder Abtreibungsmedikamente für Studenten oder Angestellte anbieten. Dies bedeutet, dass Hochschulen, die staatliche Mittel erhalten möchten, solche Dienste einstellen müssen. Es wird die Verfügbarkeit bestimmter Gesundheitsdienste auf Universitätsgeländen beeinflussen.
Wichtige Punkte
Hochschulen, die Abtreibungen oder Abtreibungsmedikamente anbieten, verlieren den Zugang zu Bundesmitteln.
Hochschulen müssen jährlich bestätigen, dass sie solche Dienste nicht anbieten, um weiterhin förderfähig zu sein.
Das Gesetz schützt Institutionen vor staatlichen Strafen bei Einhaltung dieser Bundesvorschriften.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_207
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2025-01-23