Neue Regeln zur Überwachung von Telearbeit bei Bundesbediensteten
Dieses Gesetz führt neue Regeln zur Überwachung von Telearbeit bei Bundesbediensteten ein, einschließlich der Erfassung von Daten zur Netzwerkaktivität und Verbindungsdauer. Ziel ist es, die Effizienz und Aufsicht der Fernarbeit zu erhöhen, was die Flexibilität der Arbeitsregelungen von Bundesbediensteten beeinflussen kann.
Wichtige Punkte
Anforderung zur Erfassung von Anmeldeaktivitäten und Netzwerkverkehrsdaten von Bundesbediensteten im Homeoffice.
Obligatorische regelmäßige Überprüfung des Netzwerkverkehrs durch Manager für Telearbeiter.
Anforderung für Mitarbeiter in Hauptquartieren, ID-Karten für die Anmeldung zu verwenden, mit Datenerfassung ihrer Aktivitäten.
Veröffentlichung von Telearbeitsdaten in Haushaltsbegründungsunterlagen unter Schutz persönlicher Informationen.
Neue Richtlinien zur Dokumentation von Gründen für den Entzug von Telearbeitsberechtigungen für Mitarbeiter.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_21
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2025-01-07